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Auftrag / Auftragsrecht

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Schadenersatz bei pflichtwidriger Anlage

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausgehend von der Pflicht des Beauftragten, bei der Auftragserfüllung auf den angestrebten Erfolg hinzuwirken, hat er die erforderliche Sorgfalt anzuwenden:

Verschulden

Grundlage

  • Den beauftragten Vermögensverwalter muss für eine Schadenersatzpflicht ein Verschulden treffen
    • Eine schlechte Performance oder eine Kapital- oder Ertragsverlust alleine, d.h. ohne Verschulden des Vermögensverwalters, ist nicht ausreichend

Vorsatz

  • Churning (auch: Twisting, Overtrading)
    • =           Gebühren- oder Spesenschneiderei
  • Front Running (auch: Forward Trading)
    • =   Ausnützen von vertraulichen Informationen über die bevorstehende Kundentransaktion zum eigenen Vorteil

Fahrlässigkeit

  • diligentia quam in suis
    • Pflicht des Beauftragten, die gleiche Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden
    • Folge: Lehre beurteilt Fahrlässigkeit nicht nach objektivem, sondern nach subjektivem Massstab und damit milder

Kausalität

  • Der Beweis der sog. natürlichen Kausalität zwischen dem schädigenden Ereignis, welches durch den Vermögensverwalter ausgelöst wird, und dem Vermögensverlust des Auftraggebers ergibt meistens keine Probleme
  • Dieser Kausalzusammenhang muss zwischen Unsorgfalt und Schaden bestehen

Schadensbemessung

Erfüllungsinteresse

  • Dem geschädigten Auftraggeber ist der Vermögensstand herzustellen, der bei richtiger Mandatserfüllung unter Anwendung der gehörigen Sorgfalt vorliegen würde

Schaden

  • Der Schaden ist die Differenz zwischen aktuellem Vermögensstand und jenem, der sich aus den Dispositionen des Vermögensverwalters mit gehöriger Sorgfalt ergeben würde, d.h. unter Berücksichtigung
  • der Zielsetzung des Kunden
  • des in der Branche vorausgesetzten Wissens
  • der damals herrschenden Markterwartungen
  • des entgangenen Gewinns, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit und in erlaubter Weise zu erzielen gewesen wäre

Mitverschulden des Kunden

  • Ob (umstritten) und inwieweit ein Mitverschulden des Kunden (zB unzweckmässige Weisung) zu einer Reduktion der Schadenersatzpflicht führt, ist im konkreten Einzelfall zu beurteilen

Literatur

  • ROSAT CHRISTOPHE, Der Anlageschaden, 2009, S. 92
  • SCHALLER MARC, Handbuch des Vermögensverwaltungsrechts, 2013, S. 174, Rz 470
  • SCHALLER MARC, Der perfekte Vermögensvertrag, in: AJP 2012, S. 62, FN 59
  • GUTZWILLER CHRISTOPH, Schadensstiftung und Schadensberechnung bei pflichtwidriger Vermögensverwaltung und Anlageberatung, in: SJZ 101 (2008) S. 362 ff.
  • WALTER HANS PETER, Prozessuale Aspekte beim Streit zwischen Kunden und Vermögensverwalter, in: ZSR 127 (2008), S. 113
  • PACHMANN THILO / VON DER CRONE HANS CASPAR, Unabhängige Vermögensverwaltung: Aufklärung, Sorgfalt und Schadensberechnung, in: SZW 2005, S. 153 f.

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