Gesetzliche Grundlagen
Charakteristische Leistung
Das auf den einfachen Auftrag anwendbare Recht orientiert sich an der Leistung des Beauftragten:
- Ort der Leistungserbringung
Die vorstehende Regelanknüpfung gilt unabhängig von der Auftragsart:
- entgeltlicher oder unentgeltlicher Auftrag
- Tathandlungs- oder Rechtshandlungs-Auftrag.