Die Kreditaufnahme gegen Wertschriftenhinterlage (Lombardkredit) erlaubt dem Anlagekunden mit den zusätzlichen Mitteln zusätzliche Renditechancen wahrzunehmen (Hebelwirkung). Dieser Hebelwirkung steht beim Kurszerfall ein (erheblich) erhöhtes Risiko gegenüber, nämlich der Verlust des eigenen Kapitals und das Risiko, den Lombardkredit nicht mehr rückzahlen zu können.
Infolge dieser Risiken gelten für die Vermögensanlage auf Basis von Lombardkrediten strengere Aufklärungspflichten des Beauftragten gegenüber dem Kunden (vgl. BGE 119 II 335 = Pra 83 Nr. 60).
Der Anleger muss sich beim Einsatz von Lombardkrediten zudem bewusst sein, dass von den zuständigen Steuerbehörden möglicherweise als sog. „gewerbsmässiger Wertschriftenhändler“ eingestuft wird und, dass seine Gewinne, die sonst steuerfreie private Kapitalgewinne darstellen, einkommenssteuerpflichtig sind (vgl. KS ESTV Nr. 8) und er Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO etc.) abzuführen hat.