LAWINFO

Auftrag / Auftragsrecht

QR Code

Informationspflicht

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gestützt auf OR 400 hat der Vermögensverwalter dem Auftraggeber (auf Verlangen) jederzeit über seine Geschäftsführung Rechenschaft abzulegen:

Periodische Benachrichtigung

  • gemäss Abrede
  • Usanz
    • quartalsweise und jährlich

Meldepflicht für ausserordentliche Ereignisse

  • zB hohe Verluste, Insolvenzgefahr von Anleihensschuldnern o.ä.)

Grundsätze

  • Vollständige und wahrheitsgemässe Information
  • Überblick über den Gesamtbestand der Anlagen
  • Abrechnung in einer Referenzwährung

Mitteilung / Zustellung

  • direkt an die Anschrift des Kunden
  • „banklagernde Korrespondenz“ (in mehrerer Hinsicht risikobehaftete Zustellung)

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.