Bei Vermögensverwaltungsaufträgen gilt hinsichtlich des Ausmasses von Haftungsbeschränkungen folgendes:
- Grundsätzliches
- Haftungsbeschränkungen sind umstritten
- Bank
- Eine Bank als obrigkeitlich konzessioniertes Unternehmen darf eine Haftung für Hilfspersonen höchstens im Umfange leichter Fahrlässigkeit wegbedingen lassen (vgl. OR 101 Abs. 3)
- Vermögensverwalter (UVV)
- Teilweiser Haftungsausschluss häufig anzutreffen
- Sorgfaltsreduktion durch Pflichtenheftfestsetzung
- Eine Herabsetzung des Sorgfaltsmasses kann auch durch entsprechende Festsetzung des auftragsrechtlichen Pflichtenheftes erfolgen
Weiterführend Informationen
- GUTZWILLER P. CHRISTOPH, Beweislast, Haftungsausschluss und Schadensberechnung bei unsorgfältiger Vermögensverwaltung, in: AJP 2000 S. 57 ff.
- GROSS THOMAS, Fehlerhafte Vermögensverwaltung – Klage des Anlegers auf Schadenersatz, in: AJP 2006, S. 161 ff.