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Auftrag / Auftragsrecht

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Anlagetätigkeit

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nach Entstehung des Vermögensverwaltungsmandates hat der beauftragte Vermögensverwalter folgende Grundsätze zu beachten:

Instruktion und Risikoprofil

  • Lebensumstände
    • Abklärung der individuellen Lebensumstände
  • Kundeninteresse
    • Feststellung des Kundeninteresses
  • Risikoprofil
    • Festlegung des Risikoprofils
    • Standardisierter Frage-/Antwort-Prozess
      • Informations- und Aufklärungspflichten des Beauftragten
      • Abklärung Fähigkeiten und Wissensstand des Kunden in Bezug auf die Vermögensanlage
      • Vgl. BGE 133 III 97
    • Risikofähigkeit
      • =   Welche Risiken der Kunde bei seiner Vermögenslage objektiv gesehen eingehen kann
    • Risikoneigung
      • =   Welche Risiken der Kunde subjektiv zu tragen gewillt ist
  • Kundengespräche
    • Wiederkehrende Kundengespräche, mindestens alljährlich
  • Protokollierung
    • =   strukturierte Gesprächserfassung, nach den relevanten Strategiefaktoren, für Bestandeswerte und für die Anlageentscheide der Zukunft

Anlagestrategie

  • Anlagestruktur
    • Festlegung der Anlagestrategie auf Basis des Risikoprofils
    • Verhältnis der Anlagen
      • in Aktien und festverzinslichen Werten (, Geldmarktanlagen, Obligationen usw.) sowie alternativen Anlagen (Hedge Funds, Private Equity etc.)
      • nach Fremdwährungsanteilen
      • nach Anlagehorizont des Kunden
    • Ausschluss bestimmter Anlagen
      • zB keine Alternativen Anlagen, Optionen/Warrants und Futures
      • Schriftliche Niederlegung im Vermögensverwaltungsvertrag, zur Vermeidung von Meinungsverschiedenheiten
    • Referenzwährung
      • auch für Performance-Messung über alle Anlagen
    • 3 – 5 standardisierte Anlagestrategien
    • Ev. Recht des Beauftragten, im Rahmen der taktischen Anlageentscheide in bestimmtem Umfang von der Anlageklassen-Gewichtung abzuweichen, um ggf. Chancen den (jeweiligen) Kapitalmärkten zu nutzen
    • Schriftliche Niederlegung der Anlagestrategie als Vertragsbestandteil
  • Risikoaufklärung
    • Aufklärung des Kunden über die mit der Anlagestrategie verbundenen Chancen und Risiken
  • Abweichungen von Anlagestrategie
    • Aufklärungspflicht, mit Einbezug der damit verbundenen Chancen und Risiken, durch den Vermögensverwalter

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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