Personenarten
An die Person des Treuhänders werden – rein formal betrachtet – keine (besonderen) Anforderungen gestellt:
- Treuhänder kann jede natürliche oder juristische Person sein
- Der Treuhänder muss keine besondere Ausbildung besitzen
- Der „Treuhänder“ ist kein bewilligungspflichtiger Beruf
- Der „Treuhänder“ ist kein geschützter Titel
- Das Treuhand-Gewerbe ist nicht konzessionspflichtig
Personenseriosität
Angesichts der Vollrechtsübertragung des dem Treugeber gehörenden Gegenstands und damit einhergehenden Rechtsmacht, das Treugut zu veräussern (und den Veräusserungserlös selber einzustreichen bzw. darüber wenn auch deliktisch zu verfügen) kommen folgenden Aspekten ganz besondere Bedeutung zu:
- Seriosität des Treuhänders
- Solvenz des Treuhänders
Personencheck
Ein Personen-Check (Gegenparteiscreening) ist unabdingbar:
Erkundigen Sie sich hiefür bei Ihrem Berater bzw. Rechtsanwalt oder bei einer Wirtschaftsauskunftei. Eine „World-Check“-Kontrolle kann nicht schaden.
Anwalt als Treuhänder (Fiduziar)
Fiduziarische Mandate fallen auch in den Tätigkeitsbereich von Rechtsanwälten. Beim fiduziarischen Anwaltsmandat stellen sich vor allem Fragen der Interessenkollision von Anwaltsgeheimnis und Steuerdeklaration des Anwalts, im Rahmen seiner privaten Steuerpflicht (vgl. Treuhand und Steuern).
Weiterführende Informationen
- World-Check | world-check.com
- OFWI | ofwi.ch
- Creditreform | creditreform.ch
- bisnode | bisnode.ch
- Gegenparteirisiken