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Auftrag / Auftragsrecht

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Beendigung

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auf die Beendigung des Treuhandvertrages sind die allgemeinen Regeln des Auftragsrechts anwendbar:

  • Widerruf
    • durch den Treugeber
  • Kündigung
    • durch den Treuhänder

Für den Fall des Todes oder der Handlungsunfähigkeit von Treugeber oder Treuhänder empfiehlt sich – mangels klarer Verhältnisse – eine ausdrückliche Regelung durch die Parteien. Mit einer juristischen Person als Treuhänderin lassen sich zumindest treuhänderseits auflösungs- bzw. Rechtsnachfolgeunsicherheiten vermeiden.

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