In der Praxis wird je nach Leistungsgegenstand der Unternehmensberatung auch beim Vertragsschluss unterschieden:
Sofern und soweit der Unternehmensberatungs-Vertrag schriftlich niedergelegt wird, sind die mündlichen Abreden umfassend einzufangen. Die Kautelen werden erörtert unter:
Weiterführende Informationen
- Erwartungen an Vertrag | vertrags-management.ch
- Verhandlungsbeginn bis Vertragsprüfung | vertrags-management.ch
- Ernennung der Sachverständigen | sachverstaendigen-gutachten.ch