Der Verwalter hat bei der Erbringung seiner Verwalterdienstleistung insbesondere zu beachten:
Hauptpflicht
- Ausführungspflicht
Nebenpflichten
- Geschäfts- und Dienstleistungspflicht
- In bestimmte Richtung tätig zu werden
- Immobilie bewirtschaften oder betreiben und verwalten
- Persönliche Geschäftsbesorgung
- Persönliche Ausführung der Verwaltungsaufgaben
- In bestimmte Richtung tätig zu werden
- Vorschriftsgemässe Ausführung
- Beachtung der Hauseigentümer-Weisungen
- Getreue und sorgfältige Ausführung
- Treuepflicht
- Interessenvertretung des Auftraggebers (Grundeigentümers)
- Vermeidung von Interessenkonflikten
- Unterlassung von Tätigkeiten, die einzig der künstlichen Honorarmehrung dienen
- Aufklärungs- und Beratungspflicht
- Treuepflicht
- Rechenschaftsablegung und Ablieferungspflicht
- Liegenschaftenabrechnung
- Mandatsabrechnung und Dokumentierung