Gegenstand
Mit Abschluss des Liegenschaftenverwaltungsvertrags verpflichtet sich der Liegenschaftenverwalter, für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit hinsichtlich der Liegenschaft zu übernehmen, wobei die Parteien folgende Pflichten haben:
Auftraggeber
- Finanzausstattung des Liegenschaftenverwalters
- Abgeltung der Liegenschaftenverwalter-Leistungen
Beauftragte
- Administrierung des Liegenschaftenbetriebs
- Rechenschaftslegung über den Liegenschaftenbetrieb
Dokumentation
Die ordentliche Mandatsausführung erfordert die Übergabe bzw. das Bereithalten einer Dokumentation zur Liegenschaft wie
- Baupläne
- Technische Unterlagen
- Versicherungspolicen
- uam
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