Als Auftraggeber treten in der Regel umgangssprachlich die „Hauseigentümer“ auf.
Als Hauseigentümer im rechtlichen Sinne bzw. Auftraggeber im Sinne des Auftragrechts kommen in Betracht:
- Grundeigentümer
- Nutzniesser
- Betreiber
- bei angelsächsischer Strukturierung
- ein zur Struktur oder zum Konzern gehörende Legal Entity
- in Zwangsvollstreckungsverfahren
- Betreibungsamt
- Konkursamt
- Nachlassliquidator