Um gegenüber dem Schuldner, den Betreibungsämtern und den sonstigen Behörden auftreten zu können, benötigt der Inkassobeauftragte eine sog. Inkassovollmacht (OR 32 ff.).
Weiterführende Informationen
- Bevollmähtigung aus Auftrag
- Inkassovollmacht | vertretungsrecht.ch
- Muster | vertretungsrecht.ch