Soll der Inkassobeauftragte auch die Debitorenbuchhaltung führen, liegt ein zusätzlicher Auftrag vor.
Beim Auftrag zur Führung der Debitorenbuchhaltung handelt es sich um einen sog. „Dauerauftrag“, ganz im Gegensatz zum Inkassoauftrag, der sich meistens auf bestimmte Forderungen gegen Schuldner mit schlechter Bonität bezieht.