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Auftrag / Auftragsrecht

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Rechtsnatur

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Auftrag ist

  • ein gesetzlicher Vertragstyp
  • ein Auffangtatbestand für Verträge auf Arbeitsleistung (vgl. OR 394 Abs. 2) und findet so auch bei Innominatkontrakten Anwendung, wo eine Arbeitsleistung Vertragsbestandteil ist
  • ein zweiseitiger Schuldvertrag
    • vollkommen zweiseitiger Vertrag
      • Auftraggeber schuldet dem Beauftragten für dessen Tätigkeit ein Entgelt
    • unvollkommen zweiseitiger Vertrag
      • Auftrag ist – vorbehältlich zB Auslagenersatz (vgl. OR 402 Abs. 1) – unentgeltlich
» Weiterführende Informationen zur Rechtsnatur des Auftragsrechts

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