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Auftrag / Auftragsrecht

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Erscheinungsformen

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die Aufträge lassen sich zeitlich oder funktional wie folgt differenzieren:

Einzelmandat

Vielfach nehmen Auftraggeber die Dienste des Beauftragten nur einmal, bei sich ergebendem konkretem Anlass in Anspruch; der Auftrag erlischt mit seiner Erfüllung.

Einzelmandate sind zum Beispiel:

  • Ehegüter- und Erbrechtsberatung
  • Prozessführungsauftrag
  • Inkassomandat für eine einzelne Forderung
  • etc.
» Weiterführende Informationen zu Erscheinungsformen Auftragsrecht

Dauermandat

Der Dauervertrag (Dauerauftrag) verlangt vom Beauftragten eine fortdauernde und wiederholte Leistungserbringung; die Dauerschuld erlischt nicht durch Erfüllung, sondern nur durch Beendigungsgründe wie Zeitablauf, Kündigung o.ä.

Dauermandate sind zum Beispiel:

  • Girovertrag mit Kontokorrentabrede
  • Dauerauftrag im Zahlungswesen
  • Vermögensverwaltungsvertrag
  • Steuerberatungs- und vertretungsvertrag
  • etc.

Freelancer-Funktion

Der freie Mitarbeiter (auch: Freelancer) ist grundsätzlich ein Selbständigerwerbender, der im Verhältnis zu seinem Auftraggeber nicht in einem Subordinationsverhältnis steht, sondern aus Auftrag und nach Instruktion mit eigener Infrastruktur dem Auftraggeber bestimmte Dienstleistungen erbringt, aber in die Projekte und Aufträge des Auftraggebers eingebunden und „vernetzt“ wird:

  • Part-time-Funktionen
  • Befristete Projekteinsätze
  • Kadermitarbeiter nach Frühpensionierung
  • Repräsentant für ausländische Unternehmen
  • Seminarreferent / Coach
  • usw.

Dabei ergeben sich viele Abgrenzungsfragen (vgl. Freier Mitarbeiter | freier-mitarbeiter.ch)

» Weiterführende Informationen zur Freelancer-Funktion

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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