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Auftrag / Auftragsrecht

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Meldepflicht nach OR 397a

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Den (allgemeinen) Beauftragten trifft seit Inkrafttreten der Revision des Erwachsenenschutzrechts vom 01.01.2013 eine auftragsrechtliche Meldepflicht, falls er bei seinem Mandanten Anhaltspunkte feststellt, die auf eine Schutzbedürftigkeit hinweisen:

Voraussetzungen

  • Anhaltspunkte dafür, dass der Auftraggeber voraussichtlich dauernd urteilsunfähig wird
    • Ausreichend ist eine abstrakte Gefährdungslage
  • Gebotenheit der Anzeige zur Interessenwahrung
    • Abhängigkeit
      • vom konkreten Auftragsverhältnis
      • von der Intensität des bestehenden Vertrauensverhältnisses

Rechtsnatur

  • „Muss-Vorschrift“ (BÜHLER ROLAND, OFK, N 1 zu Art. 397a)
  • Massnahme zur präventiven Interessenwahrung
  • Spezialnorm (zwingende Bestimmung)

Inhalt der Meldepflicht

  • 1. Voraussichtlich dauernde Urteilsunfähigkeit des Auftraggebers
  • 2. Urteilsunfähigkeit beschlägt den Bereich des Auftrags
  • 3. Der Beauftragte sollte von der voraussichtlich dauernden Urteilsunfähigkeit Kenntnis haben
  • 4. Die Meldung zwecks Interessewahrung angezeigt
  • Vgl. FREI DAVID W. / HOLDEREGGER NICOLE, a.a.O., 1224

Rechtsfolge

  • Meldepflicht des Beauftragten
    • an Erwachsenenschutzbehörde am Wohnsitz des Auftraggebers
  • Dokumentierungspflicht des Beauftragten

Verlängertes Mandat?

  • Nach erfolgter Meldung einer vermuteten Urteilsunfähigkeit hat die Erwachsenenschutzbehörde sowohl die Möglichkeit als auch die Pflicht zu prüfen, ob mit dem über den Verlust der Urteilsfähigkeit hinaus dauernden Auftrag die Interessen des Mandanten genügend gewahrt sind (FOUNTOULAKIS CHRISTINA, a.a.O., Ziffer 2 lit. a)

Schadenersatzpflicht bei Verletzung der Meldepflicht

  • Eine pflichtwidrige Unterlassung der Meldung kann zu einem Schaden und – falls die Voraussetzungen gegeben sind und der Exkulpationsbeweis nicht gelingt – zu einer Schadenersatzpflicht des Beauftragten führen

Exkurs: Verhältnis zu Verschwiegenheitspflichten

  • Grundsatz
    • Die Norm von OR 397a begründet grundsätzlich einen Rechtfertigungsgrund für die Meldung
  • Interessenlage
    • Zurückhaltender Umgang bei Vorliegen einer (strafbewehrten) Verschwiegenheitspflicht, da eine Pflichtenkollision von Melde- und Verschwiegenheitspflicht besteht
      • Verschwiegenheits-Strafnormen
        • StGB 321 Ziff. 3
        • StGB 14
        • BankG 47 V
        • BGFA 13
      • Für eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht (Berufsgeheimnis) wird der Auftraggeber entweder nicht in der Lage oder nicht bereit sein
      • Entbindung vom Berufsgeheimnis durch Aufsichtsbehörde des Beauftragten, sofern und soweit möglich
  • Interessenabwägung
    • Abwägung des Geheimhaltungsinteresses des Auftraggebers gegen dessen Interesse an behördlichen Massnahmen zum Schutze seines Vermögens
    • Bei Höhergewichtung des Schutzinteresses vor dem Geheimhaltungsinteresse > Meldung an die KESB
  • Anwendungsfälle
    • Amtsgeheimnis (zB Notar)
    • Anwaltsgeheimnis (zB Rechtsanwalt)
    • Arztgeheimnis (zB Hausarzt)
    • Bankgeheimnis (zB Hausbank, Vermögensverwalter etc.)

Literatur

  • ZONDLER GEORG / NÄF PATRICK, Die Banken und das Erwachsenenschutzrecht, in: AJP/PJA 8/2013, S. 232 ff.
  • STUPP ERIC / BACHMANN SIMON in: ROSCH DANIEL / BÜCHLER ANDREA / JAKOB DOMINIQUE (Hrsg.), Erwachsenenschutzrecht, 2. Auflage, Basel 2015
  • EMMENEGGER SUSANNE, Erwachsenenschutzrecht und Meldepflicht der Bank (Art. 397a OR), in: Emmenegger Susanne (Hrsg.), Das Bankkonto, Policy – Inhaltskontrolle – Erwachsenenschutz, Basel 2012, 111 ff.
  • BREITSCHMID PETER, Meldepflicht des Beauftragten gemäss Art. 397a OR – in welchen Fällen zwingend?, SJZ 2013, 251 ff.
  • HOPF MICHEL,Neues Erwachsenenschutzrecht und Vorsorgeauftrag, Der Schweizer Treuhänder 2013, 145 ff.
  • FREI DAVID W. / HOLDEREGGER NICOLE, Der Vorsorgeauftrag im neuen Erwachsenenschutzrecht, in: AJP 2013, S. 1224 ff.
  • FOUNTOULAKIS CHRISTINA, Die Teilnahme urteilsunfähiger Erwachsener am Rechtsverkehr, BJM 2015 S. 189 – S. 225
  • FELLMANN WALTER, Meldepflicht des Beauftragten nach Art. 397a, in: AnwaltsRevue 2013, S. 357
  • GEHRER CAROLE / GIGER GION, CHK – Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, Vertragsverhältnis Teil 2: Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Auftrag, GoA, Bürgschaft, Art. 319 – 529, 3. Auflage, Zürich 2016, N 13

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