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Auftrag / Auftragsrecht

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Zweckmässige Handlungsweise

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die zweckmässige Handlungsweise lässt sich wie folgt umgrenzen:

Es ist ein abstrakter, objektivierter Sorgfaltsmassstab für die Beurteilung der Handlungen des Beauftragten anzuwenden. In Diesem Sinne sollten die Handlungen des Beauftragten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • zweckmässig
  • zweck- und sachgerecht
  • berufsspezifisches Durchschnittsverhalten
  • Einhaltung der „Regeln der Kunst“
  • hohe Anforderungen an einen „Spezialisten“
    • Zulässigkeit einer hohen Erwartungshaltung
      • SJZ 1956 344 f.
      • SJZ 1981 28
    • Berufspflichten-Erfüllung
      • zB bei einem Rechtsanwalt
      • SJZ 1981 287
      • RVJ 1982 99 ff.
    • Sorgfalt bei sachfremden Weisungen
    • Vgl. ferner Erforderliche Sorgfalt

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