Eine Haftungsreduktion ist denkbar in folgenden Fällen:
- Uneigennützigkeit
- Vorliegen eine sehr hohes, dem Auftraggeber bekanntes Risiko
Weiterführende Informationen
- Judikatur
- Uneigennützigkeit
- OR 99 Abs. 2
- OR 420 Abs. 2
- PKG 1978 Nr. 4
- SemJud 1962 288
- sehr hohes, dem Auftraggeber bekanntes Risiko
- Uneigennützigkeit