Der „Sorgfaltsbegriff“ ist doppeldeutig und kann bedeuten:
- Vertragsverletzung
- Verschulden
Die „Sorgfalt“ gilt als sog. „unbestimmter Rechtsbegriff“.
Die „Sorgfaltspflichtverletzung“ ist demgegenüber eine Rechtsfrage, die von den Gerichten frei überprüfbar ist.