Will der Auftragnehmer seine Konditionen wegen der sich wechselnden Auftragsthematik und der sich danach auszurichtenden, aktualisierten Dienstleistungshandlungen nicht in einem statischen Mandatsvertrag binden, bleibt als Alternative die Übernahme von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Dabei kann der Beauftragte seine AGB nach seinen Intentionen und Bedürfnissen gestalten bzw. gestalten lassen:
- Vollversion
- Abbildung des ganzen Beratungsprozesses wie Mandatierung, Auftraggeber-Pflichten (Instruktion, Leistung von Auslagen- und Verwendungsersatz, Befreiung bzw. Schadloshaltung des Beauftragten, Honorierungspflicht uam), Beauftragten-Pflichten (Auftragsausführung, inkl. Art und Weise, Treuepflichten, Rechenschaftslegung, Ablieferungspflicht, Sorgfalt, Haftung etc.), Haftungsbeschränkungen, Mandatswiderruf samt Umschreibung des unzeitigen Mandatswiderrufs sowie seiner finanziellen Folgen und Standardklauseln (anwendbares Recht, Gerichtsstand usw.)
- Schutzversion
- Bekanntgabe der wichtigsten Beratungseckdaten, Honoraransatz, Vorschusspflicht, Honorarinkasso, Reklamationsfrist, mögliche Haftungsbeschränkungen, Umschreibung der Folgen des unzeitigen Mandatswiderrufs, anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Kurzversion
- Beraterbeschreibung, Dienstleistungsangebot, Honoraransatz, anwendbares Recht und Gerichtsstand, ev. Hinweis auf Mitgliedschaft in entsprechender Berufs- bzw. Standesorganisation