Der Auftrag (auch Mandat) beinhaltet als charakteristische Leistung ganz oder teil-wesentlich eine körperliche und / oder geistige Leistung zum Vorteil eines Dritten.
Legaldefinition
„Durch die Annahme eines Auftrages verpflichtet sich der Beauftragte, die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienste vertragsgemäss zu besorgen.“ (OR 394 Abs. 1)