Vom Honoraranspruch des Beauftragten klar abzugrenzen sind:
- Aufwendungsersatz
- Ersatzpflicht des Auftraggebers für Auslagen und Verwendungen des Beauftragten
- Vgl. Aufwendungsersatz
- Befreiungsanspruch
- Pflicht des Auftraggebers, den Beauftragten von den auf seine Rechnung eingegangen Verbindlichkeiten zu befreien
- Vgl. Befreiungsanspruch
- Schadenersatz
- Haftung des Auftraggebers für den dem Beauftragten aus dem Auftrage erwachsenen Schaden
- Vgl. Schadenersatz