Einleitung
Die Hauptleistungspflicht des Auftraggebers ist die Vergütung (Honorar), sofern und soweit eine solche verabredet oder üblich ist (vgl. OR 394 Abs. 3). Sodann bestehen verschiedene mit dem Auftrag verbundene Nebenleistungspflichten.
Die Einzelheiten werden erläutert unter: