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Auftrag / Auftragsrecht

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Mäklervertrag

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzliches

Gesetzliche Grundlagen

Begriff

  • Der Mäkler wird gegen Vergütung beauftragt,
    • die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen (Nachweismäkelei)
    • den Abschluss eines Vertrages zu vermitteln (Vermittlungsmäkelei)

Inhalt

  • Nachweismäkelei
    • Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages
  • Vermittlungsmäkelei
    • Vermittlung des Abschlusses eines Vertrages
  • Mäkelei = Einzelmandat
  • Ständige Geschäftsbeziehung zu einem Geschäftsherrn (Prinzipal) macht den Mäkler zum Agenten

Entstehung

  • Einigung oder indem sich der Prinzipal die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Mäklers gefallen lässt

Form

  • Formfreier Vertragsschluss möglich

Vergütung

  • Geschäftsnachweis (Nachweismäkelei) oder Abschlussnachweis des vermittelten Vertrages (Vermittlungsmäkelei)

Aufwendungsersatz

  • Mäkler hat Anspruch auf Aufwandersatz, wenn dies vereinbart ist, auch wenn die Nachweismäkelei oder Vermittlungsmäkelei nicht erfolgreich ist

Beendigung

  • Widerruf / Kündigung
  • Befristung
  • Bedingung

Prozessuales / Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung

  • Mäklerlohn aus Heiratsvermittlung ist nicht klagbar (in der Praxis wird daher stets Vorauszahlung verlangt)
  • Vgl. OR 406a – OR 406h

Weiterführende Informationen

Verschiedene Anlässe gaben uns Gelegenheit, das Maklerrecht bzw. den Maklervertrag aus verschiedenen Blickwinkeln zu erklären:

Gesetzestexte

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