LAWINFO

Auftrag / Auftragsrecht

QR Code

Agenturvertrag

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzliches

Gesetzliche Grundlagen

Begriff

  • Der Agent verpflichtet sich gegen Vergütung (auch: Provision) selbständig Geschäfte zu vermitteln oder im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers abzuschliessen

Inhalt

  • Vermittlung und Abschluss von Geschäften für Auftraggeber im Dauerverhältnis
  • Entgegennahme von Mängelrügen
  • Nur mit entsprechender Ermächtigung
    • Entgegennahme von Zahlungen
    • Gewährung von Zahlungsfristen
    • Verabredung von Vertragsänderungen mit den Kunden

Entstehung

  • Abschluss des Agenturvertrages

Form

  • Formfreier Vertragsschluss möglich
  • Soll der Agent für die Erfüllung der Verbindlichkeit durch die Kunden einstehen müssen, bedarf diese Abrede der einfachen Schriftlichkeit

Pflichten des Agenten

  • Wahrung der Interessen des Auftraggebers
    • Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
  • Wahrung der Geschäftsgeheimnisse
    • auch nach Beendigung des Agenturvertrags

Vergütung

  • Anspruch auf vereinbarte oder übliche Abschluss- bzw. Vermittlungsprovision für die von ihm vermittelten oder vereinbarten Geschäfte
  • Bei Geschäften, die der Auftraggeber ohne Agentenmitwirkung geschlossen, besteht eine Provisionsanspruch nur in folgenden Fällen
    • Werbung für Geschäfte der geschlossenen Art im geografischen Gebiet oder beim betreffenden Kundenkreis, sofern und soweit er exklusiv zuständig ist
  • Anspruch auf Inkassoprovision, sofern verabredet
  • Anspruch auf Delkredereprovision, falls der Agent die Haftung für die Einbringlichkeit der Kundenguthaben übernommen hat
  • Provisionssicherung
    • Der Agent besitzt ein zum Voraus unverzichtbares Retentionsrecht an beweglichen Sachen, Wertpapieren und kraft Agenturvertrages entgegen genommener Zahlungen

Aufwendungsersatz

  • Anspruch auf Ersatz der Auslagen, soweit verabredet

Beendigung

  • Kündigung im unterjährigen Verhältnis
    • auf Ende des der Kündigung folgenden Monats
  • Kündigung im mehrjährigen Verhältnis
    • 2 Monate Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalendervierteljahres
  • Kündigungsfristen für beide Parteien gleich
  • Kündigung aus wichtigen Gründen
    • Nach den Bestimmungen zum Arbeitsvertrag
  • Automatisches Erlöschen
    • Agent
      • Tod
      • Handlungsunfähigkeit
    • Auftraggeber
      • Konkurs
      • Tod nur, wenn der Agenturvertrag in Ansehen der Person eingegangen wurde
  • Abgangsentschädigung
    • Anspruch, falls der Agenturvertrag nicht aus einem vom Agenten zu vertretenden Grund aufgelöst wird und, falls der Kundenkreis durch den Agenten wesentlich erweitert wurde und dem Auftraggeber dadurch Vorteile erwachsen
    • Ohne andere Abrede beträgt der Anspruch maximal einen Nettojahresverdienst

Weiterführende Informationen

Im Rahmen des Vertriebsrechtes sind wir den Konditionen der Agentur auf den Grund gegangen:

Gesetzestexte

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.