Das Auftragsrecht unterscheidet folgende Auftragsarten im weiteren Sinne:
- Einfacher Auftrag
- Umsatz wirtschaftlicher Güter
- Mäklervertrag
- Agenturvertrag
- Kommission
- Transportverträge
- Frachtvertrag
- Speditionsvertrag
- Verträge im Dreiparteienverhältnis
- Kreditauftrag
- Anweisung
- Kreditbrief
- Dokumentenakkreditiv
- Geschäftsführung ohne Auftrag
- Echte Geschäftsführung ohne Auftrag
- Geschäftseinmischung
- Geschäftsanmassung (unechte Geschäftsführung ohne Auftrag)
- Innominatkontrakte mit Auftragselementen
- Alleinvertriebsvertrag
- Franchisingvertrag