Der Rückerstattungsanspruch des Treugebers beginnt grundsätzlich erst mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zu laufen.
Aus Gründen der Vorsicht sind Rechtsentwicklung und aktuelle Rechtsprechung zu beachten. – Erkundigen Sie sich zur gegebenen Zeit bei einem Rechtsanwalt.
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