LAWINFO

Auftrag / Auftragsrecht

QR Code

Unternehmensberatungs-Arten

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Unternehmensberatung lässt sich – je nach Fokus – gliedern:

nach Beraterorganisation

nach Auftraggeber-Herkunft

in Abgrenzung nach beratenden Berufsgattungen

  • Rechtsberater (Rechtsanwalt) (vgl. Anwälte | anwaelte.ch)
  • Steuerberater
  • Treuhänder
  • Personalberater
  • Marketingberater
  • Technischer Berater
  • Finanzberater
  • Bücherexperte (vgl. Bücherexperte | buecherexperte.ch)
  • Arzt

nach Arbeitsgebieten + Funktionsbereichen

  • Problemanalyse
    • Unternehmensplanung
    • Unternehmensführung
    • Unternehmensorganisation
    • etc.
  • Problemlösung / Rat
    • Unternehmensplanung
    • Unternehmensführung
    • Unternehmensorganisation
    • etc.

nach Beratungsdienstleistung

  • Informationsbeschaffung
  • Lösungssuche für unternehmerische Entscheidungsprobleme
  • Optimierung des eigenständigen Entscheidungsprozesses
    • Beratung im Entscheidungsprozess, ohne dass der Consultant selbst an der sachlichen Problemlösung mitwirkt (Führungsschulung, Kaderschulung in Methodik usw.)

nach Beratungsdauer

  • Kurzfristige Beratung
  • Dauerberatung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.