Gegenstand
Mit Abschluss des Liegenschaftenverwaltungsvertrags verpflichtet sich der Liegenschaftenverwalter, für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit hinsichtlich der Liegenschaft zu übernehmen, wobei die Parteien folgende Pflichten haben:
Auftraggeber
- Finanzausstattung des Liegenschaftenverwalters
- Abgeltung der Liegenschaftenverwalter-Leistungen
Beauftragte
- Administrierung des Liegenschaftenbetriebs
- Rechenschaftslegung über den Liegenschaftenbetrieb
Dokumentation
Die ordentliche Mandatsausführung erfordert die Übergabe bzw. das Bereithalten einer Dokumentation zur Liegenschaft wie
- Baupläne
- Technische Unterlagen
- Versicherungspolicen
- uam
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.