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Auftrag / Auftragsrecht

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Inhalt

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jede mögliche, nicht widerrechtliche und nicht sittenwidrige Tätigkeit kann zum Inhalt eines Auftrags gemacht werden.

Sodann sind zu beachten:

Eine Geschäftsbesorgung – mehrere „Aufträge“ = Instruktionen

    • Folgen auf einen Auftrag für eine Geschäftsbesorgung mehrere einzelne „Aufträge“, so sind diese nicht als neue Vertragsabschlüsse, sondern als Instruktionen zu qualifizieren (vgl. BGE 110 II 284 f.)

Überlagerung oder Ergänzung von Vertragsabsprachen

Standardisierte Vertragsnormen

  • zB für Architekten und Ingenieure: SIA Normen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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