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Auftrag / Auftragsrecht

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Prozessuales

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Will der Beauftragte seinen Honoraranspruch geltend machen, liegt die Behauptungs- und Beweislast an ihm.

Im Einzelnen bestehen folgende Behauptungs- und Beweisobliegenheiten:

Auftragsverhältnis

  • Nachweis, dass ein gültiges Auftragsverhältnis vorliegt

Beweislastverteilung

  • Die Beweislastverteilung hängt vom Beweisthema ab
    • Honorarabrede?
    • Übung?

Honorarabrede

Beauftragter

  • Recht auf Honorarzahlung
  • Modalitäten der Honorarabrede
  • Höhe des Honoraranspruchs
    • Berechnungsart
      • Zeithonorar
        • Zeitaufwand
      • Prozenthonorar
        • massgebender Wert
        • anwendbarer Prozentsatz
      • Erfolgshonorar
        • Erfolg
    • Tarif
      • Bestand (Kanton oder Berufsverband)
      • Übernahme / Anwendbarkeit
      • Vgl. auch Übung

Auftraggeber

  • Geringeres Honorar trotz Vorliegens einer gegenteiligen Übung
  • Vereinbarung anderer Modalitäten als vom Beauftragten geltend gemacht

Übung

Wer sich darauf beruft

  • Vorliegen einer Übung

Beauftragter

  • Vorliegen einer Übung (siehe oben)
  • Nachweis, dass ein allf. Tarif in der entsprechenden Branche geltender Verkehrsübung entspricht (wird nicht vermutet)

Auftraggeber

  • Vorliegen einer Übung (siehe oben)
  • Vereinbarung von Unentgeltlichkeit, obwohl eine gegenteilige Übung besteht

Weiterführende Informationen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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